Deine Kur ist doch genehmigt! Also bist Du eindeutig Kurbedürftig... Warum sollte an der genehmigung irgendwas geändert werden dürfen nur weil Du wg der Kinder widersprichst ? Die haben sie wohl nicht mehr alle bei dieser KK!
ich würde mir das noch mal schriftlich geben lassen , daß das so sein soll und dann dem Bundesversicherungsamt mtteilen... Mit Kopie des Schreibens der Kk---- Die werden richtig Ärger bekommen...
Welche Indikationen hast Du denn für die Kinder ? bei einem zweijährigen ist es ziemlich utopisch da ein Kurkind draus zu machen.... Was für Anwendungen sollen denn mit so kleinen gemacht werden?? Bei häufigen Infekten als Indikation hast Du auch keine Chance.... Denn das ist normal im Vorschulalter...
Ansonsten kommts ( bei den älteren Kindern ) sehr auf die Indikationen an...
Ansonsten geht es die Kk gar nichts an wozu Du das Gutachten des MDK brauchst. Und wenn Du es Dir übers Bett hängen willst - das hat die nicht zu interesseieren. Ich hätte darauf nicht geantwortet. Es ist Dein recht jederzeit Einblick in deine Akten zu bekommen. Dazu gehört auch das Gutachten.... das hätte ich gesagt! Nciht mehr und nciht weniger.