Hier - wir machen dieses Jahr eine ambulante Kur mit meiner Tochter an der Nordsee.
Wir haben das normal beantragt, wie eine richtige Kur auch. Haben dann recht schnell das okay bekommen und einen Kurarztschein. Eine Woche vor der kur füllt den dann der Hausarzt aus. Im Kurort müssen wir dann zu einem anderkannten Badearzt und der bestimmt dann die Anwendungen. Die regelmässige Teilnahme und die Abschlussuntersuchung sind dann Pflicht, um den Zuschuss der KK zur Ferienwohnung von ca. 13 €/Tag zu bekommen.
Der Kurort wird im Antrag schon angegeben und muss ein anerkannter Kurort sein. Genemigung geht eigentlich recht schnell, aber man hat nur alle 3 Jahre einen Anspruch drauf. Ob das mit der ambulanten nach der stationären geht - ich denke eher nicht, bin mir da aber nicht sicher. Ins Ausland geht - glaub ich - wenn es ein anerkannter Kurort ist und du den Badearzt verstehst
Wie gesagt, man muss, wie bei einer stationären Kur auch, die Anwendungen wahr nehmen und eben die Arzttermine - nur dann bekommst du den Zuschuss. Und 3 Wochen ist der Mindestaufenthalt.