Muster 60 was sit das

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 25 Apr 2012, 16:01

also mein ahsuarzt aht mir heute erklärt das
dieses muster 60 eben nciht ausfüllt sondern nur die eine ärztin und
die kk dann entscheidet wer der kostenträger sein wird und je anchdem
werd ich die anträge bekommen
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Juddel
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Beitrag von Juddel » 25 Apr 2012, 16:06

@Mariana: Das ist ja schön das du weißt wer bei dir der Kostenträger ist, ich wusste es nicht. Und andere bestimmt auch nicht. Und der Kostenträger kann sich auch ändern, warum wissen wir z.b. immer noch nicht. (ist bei meiner Schwester so). Nur mal so. Und wenn man dann den Antrag zur RV schickt, und die anscheinend nicht zuständig ist, die den Antrag wieder zur KK schickt und die einem aber nicht bescheid gibt und die RV auch nicht, dann können Wochen und Monate ins Land gehen und keiner weiß nachher wer denn nun zuständig ist. So ist es gerade bei mir in der Bekanntschaft passiert! Deshalb ist man doch auf der besseren Seite, wenn man gleich alles über die KK laufen lässt und dann eben das Muster 60 und 61 ausfüllen lässt! So viel Arbeit ist das nun auch wieder nicht.
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Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 16:09

Wie gesagt : wer sich ein wenig mit den Vorrangigkeitsregeln beschäftigt weiß wohin sein Antrag muss !!!

Wer nicht lässt sich eh ne Menge Mist erzählen...

Übrigens kann für die RV jeder Artz einen Rehaantrag stellen - nicht nur bestimmte..

Man braucht für die Rv auch keine " unterlagen " von der KK -- sondern nur Befundberichte. Und die bekommt man bei den behandelnden Ärtzen - und nirgends anders .

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Juddel
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RE:

Beitrag von Juddel » 25 Apr 2012, 16:12

Original geschrieben von hasi1969

also mein ahsuarzt aht mir heute erklärt das
dieses muster 60 eben nciht ausfüllt sondern nur die eine ärztin und
die kk dann entscheidet wer der kostenträger sein wird und je anchdem
werd ich die anträge bekommen
Da hat dein Hausarzt zwar nicht unbedingt Recht, denn auch er könnte das Muster 60 ausfüllen, aber nun ist ja auch egal. Dann lass es halt von dem anderem Arzt ausfüllen. Die Ärzte wissen da nämlich auch nicht immer bescheid drüber.
Das Muster 60 muss dann zur KK, die schicken dir oder dem Arzt dann das Muster 61 zu , das muss dann wieder ausgefüllt werden,und gucken nach dem Eingang dann, wer der Kostenträger ist.
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sternschnuppe5
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RE:

Beitrag von sternschnuppe5 » 25 Apr 2012, 16:13

Original geschrieben von Juddel

@Mariana: Das ist ja schön das du weißt wer bei dir der Kostenträger ist, ich wusste es nicht. Und andere bestimmt auch nicht. Und der Kostenträger kann sich auch ändern, warum wissen wir z.b. immer noch nicht. (ist bei meiner Schwester so). Nur mal so. Und wenn man dann den Antrag zur RV schickt, und die anscheinend nicht zuständig ist, die den Antrag wieder zur KK schickt und die einem aber nicht bescheid gibt und die RV auch nicht, dann können Wochen und Monate ins Land gehen und keiner weiß nachher wer denn nun zuständig ist. So ist es gerade bei mir in der Bekanntschaft passiert! Deshalb ist man doch auf der besseren Seite, wenn man gleich alles über die KK laufen lässt und dann eben das Muster 60 und 61 ausfüllen lässt! So viel Arbeit ist das nun auch wieder nicht.
hab ja schon geschrieben, das ich auch Muster 60 usw ausfüllen mußte. Mir hat es mein Hausarzt ausgefüllt....und dann bekam ich eine Mutterkind-Kur. Zwar nach heftigen Diskussionen mit einem SB, aber Hartnäckigkeit hilft!

....muß ich noch kurz loswerden: *ironiemodusein* Ich verstehe nun, warum man in Deutschland 4 lagiges Toilettenpapier kaufen kann....wenn man schon für alles tausend Durchschläge und Anträge für Anträge braucht :kopfanwand: *ironiemodusaus* bitte nicht ernst nehmen, hasi ;) :weghier:

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 25 Apr 2012, 16:20

Das Blatt, wo drauf steht und welches sogar in einem verschlossenem Umschlag von der KK versendet wird, wann, wie lange man evtl. krankgeschrieben war, bekommt man nur bei der KK. Und dieses Muss beim Rehaantrag zur RV dabei sein!
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sabinets
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Beitrag von sabinets » 25 Apr 2012, 16:22

Na offensichtlich scheint ja mein Orthopäde auch keine Ahnung zu haben und das, obwohl er sehr viele Patienten in Reha schickt. Und bei mir wollte die RV definitiv Unterlagen der KK wegen der Krankmeldungen, da es ja um den Erhalt der Arbeitskraft geht und die RV auch wissen muss, ob du gerade krank geschrieben bist wegen der Problematik, für die du eine Reha beantragst.

Ich war bereits in Reha und habe selber nach den Anträgen geschaut. ich weiß auch, dass ich das Muster nicht unbedingt ausgefüllt haben muss, aber es ist so einfacher.

Aber du hast ja offensichtlich heute wieder das Bedürfnis das letzte Wort und dein Recht zu haben, so lasse ich es dir - wenn du meinst das für dein Seelenheil zu benötigen.
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

Mariana_

RE:

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 16:46

Original geschrieben von sabinets

ich weiß auch, dass ich das Muster nicht unbedingt ausgefüllt haben muss,



DU weist das vielleicht ... aber andere hier behaupten halt vehement das gegenteil.....

Zb Juddel
Original geschrieben von Juddel

Es ist so:

Wenn du die Reha machen möchtest, ob über KK oder RV, musst du das Muster 60 und 61 ausfüllen lassen! Bevor jetzt wieder dagegen geredet wird, ja auch bei der RV.
Und das stimmt so nicht....

Das formular das Krankschreibungen bescheinigt muss die KK auch ohne Muster 60 ausfüllen wenn man das möchte.

Übrigens gibts auch Rehas über RV wenn man gar nicht wg einer best. Erkrankung krank geschrieben war.... Hab so ein Beispiel im nächsten Umfeld..... Es kommt nur drauf an das die Erwerbsfähigkeit sonst eingeschränkt oder gefährdet wäre und ambulant muss austherapiert sein.

Maarnixe

Beitrag von Maarnixe » 25 Apr 2012, 16:51

öörks...

Für mich gilt hier Bild
ich habe besseres zu tun als mit [D]la....[/D] mariana zu diskutieren.. :kopfanwand:

Sie hat immer recht.. 8-| :kopfanwand: :keks:

ich bin raus..

Tut mir leid für dich Ina.. )x

Maarnixe

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immerdabei
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Beitrag von immerdabei » 25 Apr 2012, 16:58

ich hab kein Muster 60 ausfüllen müssen..*Senfdazugeb*

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