Original geschrieben von Juddel
Es ist so:
Wenn du die Reha machen möchtest, ob über KK oder RV, musst du das Muster 60 und 61 ausfüllen lassen! Bevor jetzt wieder dagegen geredet wird, ja auch bei der RV. Und zwar wird dieses Muster 60 ausgefüllt und zur KK geschickt. Dort schickt man dem Arzt oder dir dann das Muster 61 zu. Da das Muster 60 die Anforderung des Musters 61 ist. Im Muster 61 schreibt der Arzt dann das eine Reha notwendig ist und warum. Das wird dann wieder zur KK geschickt und nun, und erst dann, guckt die KK ob sie oder die RV der evtl. Kostenträger ist. Wenn die KK es ist, bekommt der Arzt oder du, die Rehaanträge zugeschickt. Wenn die RV der Kostenträger ist, schickt dir deine KK diese zu!! Diese lässt du nun vom Arzt ausfüllen! Der Psychologe legt dann noch ein Begleitschreiben dazu!
So:
Wenn die Reha über die KK läuft kann der Antrag nicht vom Hausarzt ausgefüllt werden, sondern nur ein Facharzt oder ein Arzt der dazu berechtigt ist! Wenn die Reha über die RV beantragt wird, kann auch der Hausarzt den Antrag ausfüllen!
Ich weiß, es ist jetzt nervlich. Aber das lass ich nun nicht so auf mich sitzen. DENN, so wie ich es oben beschrieben habe, stimmt es sehrwohl. Und zwar dann, so wie oben im Zitat steht, auch wenn eben nachher rauskommt, der Kostenträger evtl. dann auch die RV ist. meine Güte, ich habe oben beschrieben, wenn man nicht genau weiß, wer als Kostenträger in Betracht kommt, dann macht man es so, wie ich es oben geschrieben habe. So war es bei vielen die ich kenne, auch bei mir. Und so wollte es meine KK und meine RV. Herrschaftszeiten, ich weiß doch was ich gemacht und gefragt habe. und was meine Schwester tat, wie es mein Schwager tat, einige Nachbarn, und Bekannte!!
Wenn man gleich weiß, wer der Kostenträger ist, kann es ja dann gleich ohne Muster 60 über die RV laufen lassen, bei mir war es eben anders. Und ich bin nur nach der Aussage meines SB`s MEINER RV gegangen.